{"id":100220,"date":"2025-04-23T09:45:40","date_gmt":"2025-04-23T07:45:40","guid":{"rendered":"https:\/\/devepg.bfoundlabs.com\/lexicon-articles\/waybill\/"},"modified":"2025-07-11T11:42:34","modified_gmt":"2025-07-11T09:42:34","slug":"frachtbrief","status":"publish","type":"lexicon-articles","link":"https:\/\/epg.com\/de\/logistik-know-how\/lexikon\/frachtbrief\/","title":{"rendered":"Frachtbrief"},"content":{"rendered":"<p>Bei einem <strong>Frachtbrief<\/strong> (engl. waybill) handelt es sich um ein\u00a0<strong>Dokument, welches dem Transport von G\u00fctern beigelegt<\/strong> wird. Dieses beinhaltet <strong>Angaben zur Transportfracht<\/strong> und best\u00e4tigt nach \u00a7409 HGB den\u00a0Abschluss eines <strong>Frachtvertrags zwischen allen beteiligten Partnern<\/strong>. Im Frachtbrief selbst befinden sich <strong>alle wesentlichen Informationen.<\/strong> Dazu z\u00e4hlen:<\/p>\n<p><strong>&#8211; Informationen zur Absender- und Empf\u00e4ngeradresse<\/strong><br \/>\n<strong>&#8211; Ausstellungs- und Lieferungsdatum<\/strong><br \/>\n<strong>&#8211; Daten zur Warensendung (Gewicht, Menge, Artikel)<\/strong><br \/>\n<strong>&#8211; Art der Bef\u00f6rderung<\/strong><br \/>\n<strong>&#8211; Zahlungsinformationen<\/strong><br \/>\n<strong>&#8211; entsprechende Zollbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df werden von einem Frachtbrief\u00a0<strong>drei Originalausfertigungen<\/strong>\u00a0ausgestellt, die vom Absender unterzeichnet werden. Eine dieser Ausfertigungen\u00a0beh\u00e4lt der Frachtf\u00fchrer, eine\u00a0ist f\u00fcr den Absender des Frachtbriefes und eine liegt der <strong>Ware<\/strong> bei. Frachtbriefe stellen einen <strong>offiziellen Vertragsabschluss<\/strong> dar und <strong>sind verbindlich<\/strong>.<\/p>\n<p>Insofern der f\u00fcr den Transport verantwortliche Frachtf\u00fchrer nicht aufgefordert wird, den Frachtbrief zu unterzeichnen, ist er auch nicht dazu verpflichtet. Besteht der Absender allerdings darauf, best\u00e4tigt der Frachtf\u00fchrer durch seine Unterschrift die <strong>Vollst\u00e4ndigkeit und Unversehrtheit des Transportguts<\/strong>. Kann er dieser \u00dcberpr\u00fcfung nicht nachkommen, weil es die Fracht nicht zul\u00e4sst, hat er die M\u00f6glichkeit, seine Vorbehalte auf dem Frachtbrief zu vermerken. Ebenso ist es das Recht des Lieferanten, den Frachtbrief vom Absender einzufordern. Stellt dieser das Dokument nicht aus, kann der Frachtf\u00fchrer den Transport verweigern.<\/p>\n<p>Die <strong>Geschichte des Frachtbriefes<\/strong> beginnt im 14. Jahrhundert, wo das Dokument erstmals f\u00fcr den Transport von Waren auf Land und Wasser (meist Binnengew\u00e4ssern) eingesetzt wurde. Sp\u00e4ter kamen dann auch <strong>Eisenbahn-, Luft- sowie Seetransporte<\/strong> hinzu, wodurch er heutzutage ein <strong>f\u00fcr alle Transportmittel gebr\u00e4uchliches Dokument<\/strong> ist. Offiziell stellt der Frachtbrief seit Ende des 20. Jahrhundert kein ausschlie\u00dfliches Pflichtdokument mehr dar. Mittlerweile gelten auch andere Begleitpapiere wie <strong>Lieferscheine und Ladelisten<\/strong> als anerkannt.<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","class_list":["post-100220","lexicon-articles","type-lexicon-articles","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/epg.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/lexicon-articles\/100220","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/epg.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/lexicon-articles"}],"about":[{"href":"https:\/\/epg.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/lexicon-articles"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/epg.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=100220"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}