Lexikon
Eine Ware ist ein materieller Wirtschaftsgut. Der materielle Wert steht im Mittelpunkt und unterscheidet sie von einer Dienstleistung, die ebenfalls ein Wirtschaftsgut ist, jedoch immateriell. Die allgemein akzeptierte Definition stammt vom österreichisch-deutschen Ingenieur und Professor Artur Kutzelnigg, der Waren als bewegliche Wirtschaftsgüter beschrieb, die entweder natürlich begrenzt oder von Menschenhand geschaffen sind und gehandelt werden können.
Waren haben einen Tauschwert und dienen der Befriedigung von Bedürfnissen.
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