Lexikon
Die Abkürzung GGV stammt aus der Transportlogistik und steht für Gefahrengutverordnung. Sie umfasst alle Bestimmungen im Umgang mit Gefahrengut auf Straßen, Schienen und dem Wasser. Während der Bodenverkehr damit abgedeckt ist, enthalten die DGR (Dangerous Goods Regulations) alle Regelungen zum Gefahrenguttransport in der Luft. Die GGV teilt sich je nach Transportart nochmal in verschiedene Unterverordnungen auf. So gibt es neben der GGVSee, die speziell für den Transport auf Wasser gilt, auch die GGVSEB, welche den Transport auf Straßen, Eisenbahnen und Binnengewässer abdeckt. In der Gefahrengut-Ausnahmeverordnung GGAV können darüber hinaus Sonderfälle für den Gefahrenguttransport festgelegt werden. Die Validität der GGV basiert auf bundesrechtlichen Beschlüssen.
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