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Lexikon

Was versteht man unter einem Kommissionierverfahren?

Das sogenannte Kommissionierverfahren wird mittels VDI-Richtlinie 3590 definiert. Die Definition des Begriffs lässt sich dabei recht präzise auf den Punkt bringen. Es geht hier um das Zusammenstellen von Teilmengen aus einer Gesamtmenge aufgrund von Aufträgen.

Die Art der jeweiligen Artikel kann dabei sehr vielfältig sein und von Rohstoffen bis hin zu Fertigwaren reichen. Die daraus abzuleitende Auswahl eines Komissionierverfahrens bemisst sich an den jeweils vorherrschenden zeitlichen und räumlichen Vorgaben. Weiterhin wird hier auch die Bereitstellung der Ware, insbesondere mit Blick auf deren Entnahme und Abgabe berücksichtigt. Daraus wiederum resultieren Kommissioniersysteme, dies sich in 3 Bereiche untergliedern lassen:

– Informationssystem
– Organisationssystem
– Materialflusssystem

Die Abwicklung des Auftrags lässt sich dabei optisch, akustisch oder per Datenfunk realisieren. Das Materialflusssystem regelt dabei die Bereitstellung der Waren und beeinflusst wesentliche Bewegungsabläufe der einzelnen Mitarbeiter. Das Organisationssystem beschäftigt sich hingegen eher mit Aufbau- und Ablauforganisationen, sowie deren Optimierung.

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